An dieser Stelle versuchen wir, häufig gestellte Fragen zur Teilnahme am Wettbewerb und zum Ablauf von „Klima & Co 2009" zu beantworten.
Sollte dieses Hilfeangebot nicht ausreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an folgende Adresse
guter-rat(at)klima-und-co.de
oder rufen Sie unsere kostenfreie Wettbewerbs-Hotline an unter 0800 - 20 20 442 (9 bis 18 Uhr).
Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von 24 Stunden zu antworten.
Mit dem Schulwettbewerb „Klima & Co 2009" ruft die Deutsche BP AG Schulen auf, Konzepte zu entwickeln, wie sie den von ihnen verursachten Ausstoß von CO2 („CO2-Fußabdruck") verringern können.
Ich kann mich nicht in das Online-Formular einloggen. Woran liegt das?
Zum Einloggen in das Online-Formular unter www.klima-und-co.de/einreichen müssen Sie an Ihrem Rechner Cookies zulassen. Die entsprechenden Einstellungen können Sie unter Extras/Internetoptionen bzw. unter Einstellungen/Datenschutz anpassen.
Wer kann am Wettbewerb „Klima & Co 2009" teilnehmen?
Teilnehmen können mit der Ausnahme von Grundschulen grundsätzlich alle weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schulen aller Jahrgangsstufen und Schulformen in Deutschland. Die teilnehmenden Schulen müssen entweder sogenannte Durchlaufspenden über den Schulträger entgegennehmen können oder über einen als steuerbegünstigt anerkannten Förderverein verfügen, der zweckbestimmte Zuwendungen für die Schule empfangen kann.
Können mehrere Vorschläge pro Schule eingereicht werden?
Ja, es können pro Schule mehrere Vorschläge eingereicht werden. Jeder Vorschlag muss von einer Lehrkraft eingereicht werden und muss für sich allein die Wettbewerbsaufgabe erfüllen, mittels einer Investition von 50.000 Euro den CO2-Ausstoß der Schule nachhaltig zu senken.
Darf ein schon bestehendes Projekt eingereicht werden?
Wenn der CO2-Ausstoß bei bereits bestehenden Projekten durch eine zusätzliche Investition von 50.000 Euro zukünftig noch weiter gesenkt werden kann, erfüllen diese Projekte die Wettbewerbsaufgabe und können eingereicht werden.
Wofür darf das Preisgeld verwendet werden?
Die Geldpreise sind zweckgebunden und ausschließlich für die - ggf. teilweise - Umsetzung der vorgeschlagenen Minderungsmaßnahmen an den jeweiligen Gewinnerschulen einzusetzen. Eine nachträgliche Projektfinanzierung ist nicht möglich.